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   BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68   

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https://dejure.org/1970,2641
BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68 (https://dejure.org/1970,2641)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1970 - IV ZR 1039/68 (https://dejure.org/1970,2641)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1970 - IV ZR 1039/68 (https://dejure.org/1970,2641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unheilbare Zerrüttung nach drei Jahre des Getrenntlebens - Schuldprinzip der Zerrüttung nach dem Ehegesetz - Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft geeigneter Grund für eine Zerrüttung, wenn kein anderer Grund erkennbar und Zerrüttung noch nicht vorlag - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 896
  • MDR 1970, 493
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1968 - IV ZR 590/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68
    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 -, vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 - und vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 - (FamRZ 1968, 510, 592, 508) nicht überein und halten daher der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.).
  • BGH, 10.07.1968 - IV ZR 585/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68
    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 -, vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 - und vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 - (FamRZ 1968, 510, 592, 508) nicht überein und halten daher der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.).
  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 154/50

    Willkürliche Ehezerrüttung

    Auszug aus BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68
    Abgewichen ist der erkennende Senat auch von der früheren Rechtsprechung (vgl. insbesondere RGE 163, 246; 166, 212; BGHZ 2, 71 [BGH 23.04.1951 - IV ZR 154/50]), soweit diese dem klagenden Ehegatten die volle Beweislast für ein behauptetes schuldhaftes Verhalten des beklagten Ehegatten auferlegte.
  • BGH, 05.07.1968 - IV ZR 659/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68
    Diese Ausführungen stimmen mit der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beweislastregelung im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Juni 1968 - IV ZR 590/68 -, vom 5. Juli 1968 - IV ZR 659/68 - und vom 10. Juli 1968 - IV ZR 585/68 - (FamRZ 1968, 510, 592, 508) nicht überein und halten daher der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.).
  • OLG Hamm, 26.11.1985 - 27 U 144/84

    Rechtmäßigkeit der Durchführung einer Zwangsvollstreckung; Zubehör eines

    Es kommt vielmehr auf den vom Einfügenden erwarteten normalen Lauf der Dinge an (vgl. BGH NJW 70, 896).
  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 753/68

    Widerspruch gegen Ehescheidung

    Der Senat hat diese jedoch inzwischen aufgegeben (vgl. das Urteil vom 4. Februar 1970, IV ZR 1039/68 - NJW 1970, 896).
  • BGH, 03.02.1971 - IV ZR 24/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Scheidung - Anforderungen an die heillose

    Dabei muß auch die etwaige Ursächlichkeit solchen Verhaltens untersucht werden, auf das eine Klage nach § 43 EheG nicht gestützt werden kann, etwa weil es verziehen ist oder weil es keine schwere Eheverfehlung darstellt (vgl. BGH LM ZPO § 616 Nr. 16 = NJW 1964, 249 = FamRZ 1964, 35; BGH FamRZ 1968, 510 und NJW 1970, 896).
  • BGH, 04.06.1971 - IV ZR 197/69

    Anforderungen an die Durchführung eines Scheidungsverfahrens - Voraussetzungen

    Erst wenn in dieser Weise aufgeklärt worden ist, wodurch es zur Zerrüttung der Ehe gekommen ist, ist die Beurteilung der Frage möglich, ob der klagende Ehegatte die Zerrüttung überwiegend verschuldet hat (BGH LM ZPO § 616 Nr. 16 = NJW 1964, 249; FamRZ 1968, 510 und NJW 1970, 896).
  • BGH, 29.09.1970 - IV ZR 1100/68

    Revision gegen Ehescheidung und Erledigterklärung nach Versterben

    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß die Beweislast hinsichtlich der zumindest überwiegenden Schuld des Klägers an der Zerrüttung der Ehe bei der Beklagten lag (BGH NJW 1970, 896).
  • BGH, 08.07.1970 - IV ZR 194/69

    Voraussetzungen für eine Scheidung - Verschulden an der Zerrüttung einer Ehe -

    Kommt der klagende Ehegatte insoweit seiner Darlegungspflicht nicht nach, dann kann angenommen werden, daß er das unterläßt, weil ihm die Gründe zum Nachteil gereichen würden, und daß er mithin die damals bestehende Zerrüttung der Ehe mindestens überwiegend verschuldet hat (BGH in NJW 1970, 896).
  • BGH, 24.06.1970 - IV ZR 59/69

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

    Das hat den erkennenden Senat veranlaßt, die Rechtsprechung über das Bestehen einer tatsächlichen Vermutung im Fall der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft durch den Kläger aufzugeben und andere Grundsätze zu entwickeln, durch deren Anwendung zu ermitteln ist, ob den Kläger, der die Trennung vollzogen hat, die alleinige oder überwiegende Schuld an der Zerrüttung trifft (Urteile vom 4. Februar 1970 - IV ZR 1027/68, NJW 1970, 805, vom 4. Februar 1970 - IV ZR 1039/68, NJW 1970, 896, und vom 25. Februar 1970 - IV ZR 753/68, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1083/68

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens - Anforderungen

    Zu beachten ist hierbei auch weiterhin, daß nicht der Kläger schuldhafte Verfehlungen der Beklagten zu beweisen hat, sondern nach § 48 Abs. 2 EheG die Beklagte die Beweislast dafür trägt, daß der Kläger die unheilbare Zerrüttung der Ehe zumindest überwiegend verschuldet hat (BGH NJW 1970, 896).
  • BGH, 29.05.1970 - IV ZR 51/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist -

    Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat aufgegeben, weil sie der Fassung des § 48 Abs. 2 EheG nicht entspricht und weil sie den Scheidungsgrund des § 48 EheG entgegen dem gesetzgeberischen Zweck ungebührlich einschränkt (Urteile vom 4. Februar 1970 - IV ZR 1027/68 und IV ZR 1039/68 - = NJW 1970, 805 und 896).
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